Betriebliche Ersthelferschulung nach den Grundsätzen der Prävention
Abhängig von der Art und Größe Ihres Betriebes bestehen seitens der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Vorschriften, die für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sorgen sollen. Diese beinhalten auch die Ausbildung von Ersthelfern für die Versorgung von Notfallpatienten. Bereits ab zwei versicherten Personen sollten Sie als Arbeitgeber jederzeit einen verfügbaren Ersthelfer vorweisen.
Wir als Sanitätsschule Mudrack sind Ihr kompetenter Partner für die Aus- und Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer. Wir planen und organisieren mit Ihnen gemeinsam entsprechende Seminare und führen diese in Ihrem Betrieb durch. Dabei legen wir Wert auf branchentypische Fallbeispiele und praktisches Training. Nur durch wiederholtes Üben der nötigen Handgriffe erricht der Ersthelfer Sicherheit in Momenten höchster Anspannung.
Unser Unternehmen ist durch die Qualitätssicherungsstelle „Erste-Hilfe“ ermächtigt, für die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Aus- und Fortbildungen durchführen.
Durch die Kurse entstehen Ihnen keine Kosten. Diese rechnen wir direkt bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse ab. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. (DGUV)